
Die schnelle Wiedervereinigung unseres Landes durch Beitritt zum Geltungsbereich des Grundgesetzes gemäß Artikel 23 GG entsprach dem Willen der übergroßen Mehrheit der Ostdeutschen.
Die schnelle Wiedervereinigung unseres Landes durch Beitritt zum Geltungsbereich des Grundgesetzes gemäß Artikel 23 GG entsprach dem Willen der übergroßen Mehrheit der Ostdeutschen.